Zwischen Mischa Haller, mischaSoft
im Folgenden Anbieter genannt
und dem Käufer der msFaktura Software-Lizenz
im Folgenden Kunde genannt
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Überlassung einer Kopie der Software an den Kunden.
(2) Nicht Gegenstand dieses Vertrages ist die Installation und die Wartung der vertragsgegenständlichen Software auf der Hardware des Kunden.
§ 2 Pflichten des Anbieters
(1) Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden die Software bei Kauf und Abonnement in der vereinbarten Form zu überlassen.
(2) Im Rahmen des Abonnements stellt der Anbieter dem Kunden Support, Wartung und Updates zur Verfügung.
§ 3 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Software zu vervielfältigen, soweit dies für die bestimmungsgemäße Nutzung des Programms erforderlich ist. Hierzu zählt die Festplatte des Kunden sowie das jeweilige Laden in den Arbeitsspeicher der Hardware des Kunden.
(2) Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie der Software anzufertigen.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einzusetzen.
(4) Der Kunde darf die Software in seinem Unternehmen auf so vielen Arbeitsstationen installieren, wie es im jeweiligen Paket beschrieben ist. Eine Aufteilung der Pakete auf mehrere Unternehmen ist ausdrücklich untersagt.
(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vermieten, zu verleasen oder in sonstiger Weise Dritten zur Nutzung zu überlassen, es sei denn, der Anbieter hat dem ausdrücklich zugestimmt.
§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, jede Änderung der Software zu unterlassen, soweit dies nicht der Mängelbeseitigung dient und der Anbieter mit der Mängelbeseitigung im Verzug ist.
(2) Der Kunde verpflichtet sich ferner, die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) zu unterlassen.
(3) Dem Kunden ist es untersagt, Merkmale, die der Kenntlichmachung der Urheberschaft des Anbieters oder der Verhinderung der Herstellung von Raubkopien dienen, zu entfernen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, die Software nur im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften zu nutzen und keine Handlungen vorzunehmen, die die Rechte Dritter verletzen könnten.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
(1) Für Mängel der Software haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB).
(2) Im Rahmen des Erwerbs der Software kann der Anbieter nach eigenem Ermessen Fehlerbehebungsupdates bzw. entsprechende Maßnahmen bereitstellen, solange die Software unterstützt wird. Der Anbieter verpflichtet sich jedoch nicht zur Behebung von Fehlern, es sei denn, diese Fehler beeinträchtigen die Kernfunktionen der Software erheblich. Der Fehler darf ausdrücklich nicht durch Fehlbedienung der Software entstanden sein. In einem solchen Fall ist der Kunde finanziell für die Behebung des Schadens zuständig. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine sofortige Fehlerbehebung. Die Behebung von erheblichen Fehlern erfolgt innerhalb des Unterstützungszeitraums der Software nach Maßgabe der zeitlichen Verfügbarkeit des Anbieters.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt.
(4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Kunden durch Softwarefehler oder Datenverlust entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, entgangene Aufträge, Umsatzeinbußen, Betriebsunterbrechungen oder Verlust von Geschäftsinformationen. Diese Haftungsbeschränkung gilt unabhängig davon, ob die Schäden durch leichte Fahrlässigkeit, höhere Gewalt oder andere Ursachen entstanden sind.
(5) Der Anbieter haftet nicht für die Kompatibilität der Software mit der Hardware und Software des Kunden, es sei denn, der Anbieter hat die Kompatibilität ausdrücklich zugesichert.
§ 6 Abonnement und Preisanpassung
(1) Der Anbieter bietet die Software im Rahmen eines Abonnements an. Das Abonnement kann monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich abgeschlossen werden. Anderweitige Konditionen können mit dem Kunden individuell vereinbart werden.
(2) Das Abonnement umfasst Support, Wartung und alle neuen Updates der Software.
(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preise des Abonnements, des Cloud Abonnements (siehe unten) und des Hotline Support Pakets nach eigenem Ermessen einseitig anzupassen, um der fortschreitenden Inflation in Deutschland Rechnung zu tragen oder eigene gestiegene Kosten decken zu können. Der Kunde wird mindestens 30 Tage vor einer Preisanpassung schriftlich per E-Mail informiert.
(4) Im Falle einer Preisanpassung wird dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht bis zur Erhöhung des Preises (idR. Zum Ende des Monats) eingeräumt.
(5) Für die Unterstützung des Kunden im Falle einer gekauften Lizenz wird das Hotline Support und Wartungspaket angeboten. Dieses ist in den Abos enthalten und umfasst Probleme und Herausforderungen des Kunden bei der Bedienung der Software. Anderweitige Probleme des Kunden einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Serverprobleme, Computerprobleme aber auch Netzwerksprobleme sind nicht Bestandteil dieser Dienstleistung und können sofern nicht anders vereinbart gesondert abgerechnet werden.
§ 7 Cloud-Abonnement
(1) Das Cloud-Abonnement basiert auf § 6 und wird nachfolgend lediglich erweitert. Es hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Der Kunde kann das Cloud-Abonnement mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Die Mindestvertragslaufzeit kann ausgesetzt werden, wenn der Kunde die Kosten für den Server bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bei dem Serveranbieter übernimmt, sowie die Kosten für anfallende Windows Serverlizenzen.
(2) Das Cloud-Abonnement läuft über externe Server von Strato. Die Ausfallsicherheit liegt nicht vollständig im Einflussbereich des Anbieters. Der Anbieter wird jedoch alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um im Falle eines Ausfalls den Zugriff schnellstmöglich wiederherzustellen.
(3) Kunden sollten die Bedingungen von Strato einsehen, da diese ergänzend für das Cloud-Abonnement gelten.
(4) Das Cloud-Abonnement umfasst eine Backup-Funktion, die ein hohes Maß an Ausfallsicherheit bietet. Der Anbieter führt regelmäßige Backups durch, weist jedoch darauf hin, dass aufgrund von Systemstörungen längere Backup-Zyklen möglich sind. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Datenverluste, die durch Hackerangriffe, die Weitergabe von Passwörtern, andere Sicherheitsvorfälle oder durch Verzögerungen im Backup-Prozess entstehen, unabhängig davon, ob diese auf Fahrlässigkeit des Nutzers oder auf andere Ursachen zurückzuführen sind.
§ 8 Preislisten Services
(1) Im Rahmen der Software werden von dem Anbieter Preislisten eingepflegt und dem Kunden zur Verfügung gestellt. Die Einpflege von Preislisten erfolgt manuell und es kann zu Fehlern kommen, für die keine Haftung übernommen wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Beschreibungen in Preislisten missverständlich sein können. Der Kunde ist aufgefordert, die eingegebenen Preislisten vor der Verwendung eigenverantwortlich zu überprüfen. Bei Fragen oder Problemen besteht für unterstütze Preislisten das Recht sich im Rahmen, des Hotline und Support Wartungspakets an den Kundenservice zu wenden.
(2) Eine unterstütze Preisliste umfasst kürzlich eingepflegte und aktuelle Preislisten. Da sich Preislisten von Händlern stetig ändern kann für die Aktualität keine Garantie übernommen werden. Der Kunde hat kein Anrecht auf das Aktuell halten der Preislisten, kann aber bei Bedarf in Abstimmung mit dem Anbieter Konditionen darüber verhandeln.
(3) Es ist dem Kunden gestattet eine Preisliste auf seinem System selbst zu verändern und zu aktualisieren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Änderungen nicht in die Verantwortung des Anbieters fallen.
§ 9 Datenschutz
(1) Der Anbieter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zu verarbeiten und zu schützen.
(2) Der Kunde willigt ein, dass seine Daten zur Vertragsabwicklung und zur Verbesserung des Serviceangebots des Anbieters verwendet werden dürfen.
(3) Der Anbieter wird die Daten des Kunden nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder der Kunde hat ausdrücklich eingewilligt.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
(2) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Potsdam als Gerichtsstand vereinbart.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.